Bundesverfassungsgericht: Negative Firmen-Bewertung durch Meinungsfreiheit gedeckt



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Bundesverfassungsgericht: Negative Firmen-Bewertung durch Meinungsfreiheit gedeckt
// Golem.de

Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. (Meinungsfreiheit, Internet)
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Sigurd A.Röber

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