Gastbeitrag von Andrea Lackner - Steuererklärung – so bereiten sich Startups optimal vor



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Gastbeitrag von Andrea Lackner - Steuererklärung – so bereiten sich Startups optimal vor
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Wie lassen sich bei der Steuererklärung Zeit und Nerven sparen? Dazu braucht es die richtige Vorgehensweise: Einnahmen ermitteln, Belege sortieren, Gewinn berechnen – so bereiten sich Startups optimal auf die Steuererklärung 2015 vor.

Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – allen Selbstständigen winkt zum 31. Mai jeden Jahres die Steuererklärung ins Haus. Wer sich schon im Vorfeld darauf vorbereitet, erspart sich zum Abgabetermin viel Zeit und Nerven.

Die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Abgabe der Steuererklärung 2015 haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:

1. Eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben verschaffen

Im Rahmen der Steuererklärung müssen Betriebseinnahmen und –ausgaben getrennt voneinander ermittelt werden. Aus diesem Grund sollten sich Startups zuerst einen Überblick darüber verschaffen, welche Posten unter Einnahmen und Ausgaben angeführt werden können.

Prinzipiell werden unter Einnahmen und Ausgaben alle Leistungen verstanden, die das Geldvermögen eines Unternehmens erhöhen.

Als Betriebseinnahmen gelten:

• Erlöse aus Warenverkauf und Dienstleistung (Umsatzerlöse)
• Provisionserlöse
• Kapitalerträge vom Betriebskonto
• Verkauf von Anlagevermögen
• Sonstige Sach-, Nutzungs-, oder Leistungsentnahmen
• Auflösung von Rücklagen
• Vereinnahmte Umsatzsteuer

Als Betriebsausgaben gelten:

• Ausgaben für Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe
• Personalkosten
• Abschreibungen auf Anlagevermögen
• Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
• Miete für Geschäftsräume
• Übernachtungs- und Reisenebenkosten
• Fortbildungskosten
• Werbekosten
• Gezahlte Umsatzsteuer
• Kosten für Telekommunikation
• Bewirtungskosten
• Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
• Gewerbesteuer
• PKW-Kosten

Außerdem ist es wichtig auch Belege über Ausgaben zu sammeln, die nicht zu den Betriebsausgaben zählen, aber steuerlich trotzdem geltend gemacht werden können:

• Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Berufsausbildung, Privatversicherungen
• Außergewöhnliche Belastungen wie Pflege-Pauschbetrag bei Pflegeleistungen
• Handwerksleistungen für die eigene Wohnung

2. Belege sammeln und sortieren

Das Credo der Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg". Für jede Einnahme und jede Ausgabe muss ein Beleg zwecks Nachprüfbarkeit vorhanden sein – notfalls tut es auch ein selbst erstellter Eigenbeleg. Das beliebte Bild mit den überquellenden Schuhkartons ist dabei gar nicht so weit hergeholt. Denn im Laufe des Jahres können sich Quittungen und andere Belege stapelweise ansammeln.

Alle Belege sollten prinzipiell …

• … nach den Rubriken „Bank" und „Kasse geordnet werden
• … chronologisch aufsteigend sortiert sein
• … nach Einnahmen und Ausgaben getrennt werden

Als zulässige Belege gelten beispielsweise:

• Rechnungen an Kunden
• Quittungen
• Kontoauszüge
• Steuerbescheide
• Entnahmebelege
• Gutschriften
• Lohn- und Gehaltslisten
• Verträge

3. Eine Gewinnermittlung vornehmen

Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben dient als Basis zur Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung. Je nach Unternehmensgröße und –form müssen Startups ihren Gewinn auf unterschiedliche Art und Weise ermitteln.

Formlose Gewinnermittlung

Die einfachste Form der Gewinnermittlung gilt für Unternehmer mit weniger als 17.500 € Jahresumsatz (Kleinunternehmer). Diese können eine formlose Gewinnermittlung einreichen. Einnahmen und Ausgaben werden dabei getrennt aufgeschlüsselt und die Summen addiert. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt den Gewinn oder Verlust.

Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR)

Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaft und einem Umsatz von weniger als 600.000 € bzw. einem Gewinn von weniger als 60.000 € im Jahr können ihren Gewinn über die amtliche Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) ermitteln. Einnahmen und Ausgaben werden dabei nach festgelegten Kategorien aufgeschlüsselt und eingetragen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Kaufleute ermitteln ihren Gewinn über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Rahmen der Bilanz. Das Prinzip der GuV stellt nicht Einnahmen und Ausgaben gegenüber, sondern Erträge und Aufwendungen.

Zu Erträgen zählen alle Leistungen, die das Gesamtvermögen eines Unternehmens erhöhen (Sach,- und Geldvermögen). Sie werden begrifflich also weiter gefasst als Einnahmen.

4. Wichtige Formulare und Anlagen ausfüllen

Wichtigstes Formular der Steuererklärung ist der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung und die jeweils zugehörigen Anlagen. Für Gewerbetreibende ist die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb relevant, für Freiberufler die Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Darüber hinaus muss auch die zuvor besprochene Gewinnermittlung mitgeschickt werden – je nach Anforderung eine formlose Aufstellung, eine EÜR oder eine Bilanz inklusive GuV.

Teil der Steuererklärung sind neben der Einkommensteuererklärung außerdem die jährliche Umsatzsteuererklärung – die auch von Kleinunternehmern auszufüllen ist – sowie für Gewerbetreibende die Gewerbesteuererklärung.

5. Einen Steuerberater hinzuziehen

Während sich die Routineaufgaben der täglichen Buchhaltung auch selbst erledigen lassen, lohnt es sich, bei der Steuererklärung eine Fachkraft hinzuzuziehen, die mit den Richtlinien und Fallstricken des Steuerrechts vertraut ist.

Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung richten sich dabei nach verschiedenen Kriterien:

Die Steuerberater-Vergütungsordnung legt Gebührenspannen fest, in deren Rahmen sich der Steuerberater bewegen darf. Ausschlaggebend für die Höhe des Honorars ist die Höhe des Unternehmensgewinns sowie der Aufwand / Arbeitsumfang des Steuerberaters. Sind die Unterlagen gut aufbereitet – siehe Punkt 1.) und 2.) – lassen sich also beispielsweise Kosten reduzieren.

Abhängig von diesen Kriterien kann die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater wenige bis mehrere Hundert Euro betragen.

Über die Autorin
Andrea Lackner ist Buchhaltungsexpertin beim Rechnungsprogramm Debitoor. Unter dem Motto "Keep it simple" fokussiert Debitoor speziell auf die Anforderungen von Gründern und Kleinunternehmern an ein Buchhaltungsprogramm: Eine einfache, intuitive und automatisierte Handhabung, die die Erstellung von Angeboten, Ausgaben und Rechnungen mit wenigen Klicks ermöglicht.

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Foto: Word tax on blackboard with coins, calculator and pen from Shutterstock

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Sigurd A.Röber

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